Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma:

Franz Hanne Glasermeisterbetrieb
Reutlinger Straße 61
72766 Reutlingen

Tel. 07121-490954
Fax 07121-17947

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Hier können Sie die AGB herunterladen: Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden.
2. Die Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: "Ware"), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer Geschäftsbedingungen werden wir den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.
4. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürlich oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
6. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
7. Soweit nicht ausdrücklich bestimmt, ist neben der Schriftform stets die Textform zulässig.

II. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Abweichungen in Form, Ausstattung, Gestaltung und Farbe bleiben - soweit zumutbar -  vorbehalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen kostenpflichtigen Kostenvoranschlages, in dem die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufgeführt und die jeweiligen Preise genannt sind. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
3. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund gesonderter Vereinbarung vergütungspflichtig.
4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages um maximal 10%, ansonsten nur mit Zustimmung des Kunden überschritten werden.
5. Sind mehrere Kunden Vertragspartei, so bevollmächtigen sich diese gegenseitig in allen den Kauf betreffenden Angelegenheiten, unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. Die Leistung erfolgt durch uns an jeden der Kunden mit Wirkung für und gegen alle übrigen Kunden.
6. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden.
7. Änderungen oder Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns Vertragsinhalt.
8. Verdeckter oder offener Dissens führen nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages sondern nur zur Unwirksamkeit der/des betroffenen Teile/s.
9. Bestellt ein Verbraucher Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
10. Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch evtl. Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
11. Die Anwendbarkeit des § 312g I Nr. 1-3 BGB ist bei Vertragsschluss mit Unternehmern ausgeschlossen.
12. Sofern der Kunde, gleich ob Verbraucher oder Unternehmer, Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
13. Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

III. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis und – bei Unternehmern – aller Forderungen einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor.
2. An uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen steht uns ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht zu. Unabhängig davon bestellt uns der Kunde an den übergebenen Gegenständen ein Vertragspfandrecht, welches bei Verbrauchern zur Sicherung des Werklohns für den jeweiligen Auftrag, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung der Sicherung dient.
3. Erfolgt die Auslieferung von uns bearbeiteter Gegenstände des Kunden vor vollständiger Zahlung, so ist mit dem Kunden vereinbart, dass dieser uns das Eigentum an diesen Teilen im Werte unserer Forderungen zur Sicherung unserer Ansprüche überträgt und die Besitzübergabe dadurch ersetzt wird, dass der Kunde die Teile für uns verwahrt. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Anwartschaftsrechts des Kunden an uns übergebenen Gegenständen, die dem Kunden von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind. Wir sind berechtigt, den Wegfall des Eigentumsvorbehaltes herbeizuführen. Rückübereignungsansprüche des Kunden gegenüber dem Dritten, welchem er die uns übergebenen Gegenstände zuvor zur Sicherheit übereignet hatte, werden an uns abgetreten. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an.
4. Der Kunde ist während des Bestehens sämtlicher Sicherungsrechte verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes, bei Verbrauchern des Wohnsitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte bei einer Pfändung nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns insoweit entstandenen Ausfall. Der Kunde darf die gelieferte Waren jedoch nicht selbst verpfänden oder sicherungsübereignen.
5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
6. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern und weiterzuverarbeiten, wobei er seine Abnehmer auf unsere Sicherungsrechte hinzuweisen hat. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen wegen der gleichen Ansprüche mit allen Nebenrechten in Höhe des Rechnungsbetrages zuzüglich 20% mit Rang vor dem Rest ab, die ihm durch die Weiterveräußerung und/oder die Weiterverarbeitung gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt, jedoch nicht zu deren weiteren Abtretung und/oder Verpfändung und/oder zur Vereinbarung von Abtretungsverboten an/mit Nacherwerben oder sonstigen Dritten. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder im Fall des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. bei Insolvenz hat uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, die Schuldner über die Abtretung zu informieren sowie alle zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen an uns auszuhändigen.
7. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundsücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.
8. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen gegen den Dritten ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Dies umfasst auch das Recht auf Einräumung einer Sicherheitshypothek mit Rang vor dem Rest. Wir nehmen die Abtretung an.
9. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung – gleich ob durch Unternehmer oder Verbraucher - mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zuzüglich 20% zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen, wobei die  neue Sache durch den Kunden unentgeltlich und ordnungsgemäß zu verwahren ist. Dies gilt auch, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
10. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

IV. Widerrufs- und Rückgaberecht
Ist der Kunde Verbraucher, kann er seine Vertragserklärung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend der nachfolgenden Widerrufsbelehrung widerrufen:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Franz Hanne Glasermeisterbetrieb
Reutlinger Straße 61 – 72766 Reutlingen
Telefon 07121-490954
Telefax 07121/17947

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

V. Preise/Zahlung
1. Alle angebotenen Preise sind für einen Zeitraum von maximal 4 Monaten bindend, gelten nur in der angegebenen Menge und verstehen sich ab Werk, ohne Skonto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Stundenlohnarbeiten werden nach Erfordernis bzw. auf Verlangen des Kunden ausgeführt und berechnet. Stundenlohnzettel mit Angabe des Materialverbrauches werden dem Kunden zur Anerkennung und Unterzeichnung nach Durchführung der Stundenlohnarbeiten vorgelegt. Erfolgen innerhalb von 6 Tagen nach Erbringung der Arbeiten keine Einwände, so gelten die Stundenlohnzettel als anerkannt, auch wenn sie nicht unterschrieben sind. Sofern Stundenlohnarbeiten versehentlich nicht rapportiert werden, können Arbeitszeit und Materialaufwand trotzdem berechnet werden.
3. Erhöhen oder ermäßigen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrages und seiner Ausführung unsere Selbstkosten z.B. für Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Fracht und/oder Löhne/Gehälter, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, vom Kunden in Abänderung des Angebotspreises die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht für Lieferungen an Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
4. Wir behalten uns vor, für alle durch Bundes- oder Landesgesetz erhobenen Abgaben durch die die Ware verteuert wird, einen entsprechenden Aufpreis zu berechnen, wobei dem Kunden aus diesem Grund ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag nicht zusteht.
5. Rechnungen sind, nach Erhalt der Ware bzw. Fertigstellung der Leistungen und ab Rechnungsdatum ohne Abzug, innerhalb von 14 Tagen in EURO zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Andere Zahlungsbedingungen, insbesondere die Annahme von Wechseln und Schecks bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
6. Bei Verträgen mit einem Auftragswert von mehr als 1000,00 EUR sind wir jedoch berechtigt, eine Anzahlung i.H.v. 50 % des Kaufpreises/Werklohns zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung / Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung unterschreiben und an die Firma Franz Hanne zurücksenden.
7. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, der Verbraucher in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten wir uns stets vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
8. Zahlungseingänge werden auf die älteste Forderung angerechnet. Schecks werden nur vorbehaltlich der Einlösung und nur erfüllungshalber angenommen; eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht nicht. Rechte des Kunden zur Aufrechnung sowie ein Zurückbehaltungsrecht an der Zahlung bestehen nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
9. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Für Auslandslieferungen bleiben gesonderte Zahlungsbedingungen vorbehalten.
11. Bei wesentlichen Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, insbesondere im Fall der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung oder Sicherstellung des ganzen oder eines Teils des Kaufpreises zu verlangen. Gerät der Kunde mit (Teil)Zahlungen aufgrund (drohender) Zahlungsunfähigkeit in Rückstand, sind wir berechtigt, evtl. weitere Lieferungen bis zur Zahlung der offenen Forderung zurückzuhalten. Die Abnahmepflicht des Kunden bleibt bestehen.

VI. Lieferung/Gefahrübergang
1. Die Auslieferung der Ware erfolgt bei Abholung an unserem Betriebssitz, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Bei Änderung des Lieferortes auf Wunsch des Kunden trägt dieser die dadurch entstehenden Mehrkosten. Teillieferungen sind zulässig.
2. Gerät der Kunde nach schriftlicher Mahnung hinsichtlich ihm obliegender Bereitstellungs- oder Mitwirkungspflichten in Verzug, sind wir berechtigt, unter schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens 14 Kalendertagen nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
3. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Abholung im Werk mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Abschluss von Transportversicherungen erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – ausschließlich durch den Kunden.
4. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten die den Lieferschein bzw. Abnahmeprotokolle unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs als bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.
5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
6. Ohne bestimmte Weisung erfolgt der Versand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung. Durch Teillieferung erwachsende Kosten trägt der Kunde.
7. Lieferfristen/Ausführungstermine sind – soweit nicht ausdrücklich bestimmt – stets unverbindlich. Liefer-/Ausführungsverzögerungen berechtigen den Kunden erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle einer Anzahlung und Teillieferungen kann die Anzahlung erst mit der letzten Rate verrechnet werden.
8. Liefer-/Ausführungsfristen beginnen vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit Zugang der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit Beginn der Arbeiten beim Kunden, sofern zu diesen Zeitpunkten alle vertragswesentlichen technischen und organisatorischen Einzelheiten verbindlich feststehen.
9. Höhere Gewalt bei uns oder einem unserer Lieferanten, z.B. Betriebsstörungen jeder Art, insbesondere Maschinendefekt, Streik, Arbeitseinstellung, Aussperrung, unverschuldete Mängel an den zur Herstellung erforderlichen Rohstoffen, Verkehrsstörungen, Transportverzögerungen und alle sonstigen hier nicht aufgeführten unverschuldeten Umstände, die uns und unsere Lieferanten an der rechtzeitigen, sachgemäßen Ausführung hindern, berechtigen uns nach unserer Wahl, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zu beenden oder auszusetzen. Bei Überschreitungen von Lieferzeiten bleibt der Kunde zur Abnahme verpflichtet.

VII. Montagebedingungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf evtl. Bauhindernisse wie z.B. nicht sichtbare Leitungen o.ä. unaufgefordert vor Beginn der Erbringung von Werkleistungen hinzuweisen. Wünscht der Kunde eine vorherige diesbezügliche Untersuchung der örtlichen Gegebenheiten, sind diese Leistungen gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass uns der Kunde nicht vor Auftragsdurchführung über derartige Hindernisse aufgeklärt hat. Dies gilt nicht, wenn wir vom Kunden mit der vorherigen Untersuchung beauftragt wurden.
2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Montagearbeiten zum vereinbarten Termin möglich ist, insbesondere, dass alle notwendigen Vorarbeiten wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind. Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein. Der Kunde hat uns spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Montagetermin darüber zu informieren, ob die für die Montage notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind und die Montage zu dem vereinbarten Termin möglich ist. Unterlässt der Kunde die diesbezügliche Information und/oder ist die Montage aus vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten nicht möglich, trägt der Kunde evtl. uns entstehenden Mehrkosten.
3. Elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuchtung müssen vom Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
4. Elektroinstallationen, die Bereitstellung von Elektroanschlüssen sowie die Einstellung von Elektroantrieben pp. sind – soweit nicht anders vereinbart – vom Kunden durchzuführen.
5. Montageleistungen enthalten keine bauseitigen Nebenarbeiten wie Stemm-, Maler-, Fliesen-, Putz-, Fassaden-, Spenglerarbeiten o.ä. Sollten derartige Leistungen von uns erbracht werden müssen um die geschuldeten Leistungen erbringen zu können bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

VIII. Abnahme
1. Eine förmliche Abnahme findet nur statt, wenn dies von einer der Vertragsparteien innerhalb von 3 Werktagen nach Anzeige der Versandbereitschaft/Fertigstellung verlangt wird. Bei jeglicher Art von Inbetriebnahme, Einbau oder sonstigem Beginn der Nutzung durch den Kunden gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 3 Werktagen nach Beginn der Nutzung oder Inbetriebnahme als erfolgt.
2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 640 BGB.

IX. Mängelhaftung
1. Ist der Kunde Unternehmer, haften wir für Mängel der gelieferten Ware oder an den von uns durchgeführten Werkleistungen zunächst nach unserer durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall der Nachbesserung tragen wir alle zu deren Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort zu verbringen ist.
2. Mängel an einer Teillieferung berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Gesamtvertrag, es sei denn, der Mangel an der Teillieferung ist so erheblich, dass die Abnahme weiterer Teillieferungen unzumutbar ist.
3. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
4. Ist der Kunde Unternehmer, so muss er uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Mängelhaftungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Erfolgt die Mängelrüge aufgrund besonderer Dringlichkeit mündlich oder fernmündlich, so bedarf sie der schriftlichen Bestätigung.
5. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware/Werkleistung festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Mängelhaftungsrechte für den jeweiligen Mangel zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist durch uns. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
6. Zeichnungen von Architekten sind bindend und werden ausdrücklich von uns auf Maß und Materialwahl nicht nachgeprüft. Liegen die Architektenzeichnungen nach der Planzeichnungsverordnung und der technischen Richtlinien nicht maß- und detailgenau vor, entbindet uns der Kunde von den DIN-Richtlinien und der Einhaltung von Maßtoleranzen entbunden.
7. Leichte Farbdifferenzen innerhalb der gelieferten und eingebauten Ware stellen keinen Mangel dar. Die durch Trocknungsvorgänge hervorgerufene Schrumpfung von Hölzern bzw. die damit verbundene Bildung von Ritzen und Lücken ist von Natur unvermeidbar und stellt keinen Mangel dar.
8. Keinen Mangel stellen beispielweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar: Differenzerscheinungen bei Mehrschieben-Isolierglas, unauffällige optische Erscheinungen, farbige Spiegelungen (Interferenzen), optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern (Hammerschlag), Verzerrung des äußeren Spiegelbildes ("Doppelscheibeneffekt") bei Isoliergläsern, Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern, Doppelscheibeneffekt durch barometrische Druckverhältnisse, Kondensation auf den Außenflächen bei Mehrscheiben-Isolierglas, Lufteinschlüsse, Blasen, Kratzer, Schliere, Farbabweichungen und Trübungen bei Ornament- und Antikgläsern, Anisotropien (Irisation) bei Einscheiben-Sicherheitsglas, optische Erscheinung bei Isolierglas und bei vorgespanntem Glas, Klappergeräusche bei Sprossen (durch Umgebungseinflüsse, sowie durch Erschütterungen oder manuell angeregte Schwingungen können zeitweilig bei Sprossen Klappergeräusche entstehen).
9. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde im Falle des Vorliegens eines Kaufvertrages den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kund ist als Käufer jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
10. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
11. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
12. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
13. Mängelgewährleistungsansprüche verjähren für Verbraucher in 2 Jahren, für Unternehmer in 1 Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme. Dies gilt für Unternehmer nicht, wenn dieser uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Ist die gelieferte Waren oder erbrachte Werkleistung entsprechend für ein Bauwerk verwendet/erbracht, beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung/Abnahme.
14. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung oder das Angebot als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers von unsererseits nicht selbst hergestellten, sondern nur vertriebenen Produkten stellen daneben für Unternehmerkunden keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
15. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage-/Gebrauchsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
16. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Evtl. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

X. Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen und nicht unwesentlichen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen und nicht unwesentlichen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

XI. Datenschutzerklärung
Wir speichern und verarbeiten uns bekannt gewordene personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages und nur soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und nach eingehender Interessenabwägung kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Insoweit willigt der Kunde der Speicherung, Übermittlung und Nutzung seiner Daten ein.

XII. Schlussbestimmungen
1. Ist der Kunde Unternehmer, ist Erfüllungsort für Lieferung und für die Zahlung Reutlingen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
3. Vertragssprache ist deutsch.
4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Reutlingen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Reutlingen, 01. März 2010